Sondersitzung am 9. Januar 2018

Antrag: Betz: Tagesordnungspunkte 5 und 6 der nichtöffentlichen Tagungsordnung öffentlich zu behandeln. Wird so von Bürgermeisterin befürwortet, Tagesordnung wird in diesem Sinne geändert.

TOP 2: Bürgerfragestunde:

Stohrer: Frage zur Heilmannstraße: Ihm ist es nicht gelungen, herauszubekommen, warum für ca. 8000€ pro Quadratmeter für soziale Zwecke gebaut wird. Hier solle doch kosteneffizient geplant werden.

S. Tausendfreund: Kostenplanung für den Bau ist mit dem Landratsamt abgestimmt, die Regierung von Oberbayern hat den Wohnungsbau für förderfähig erklärt. Das sind hier durchaus übliche Preise, die für ein solches Projekt zu veranschlagen sind. Ohne die Berücksichtigung der Grundstückkosten liegt der Quadratmeterpreis bei ca. 4000€.

Die Kostenplanung ist über das Ratsinformationssystem öffentlich zugänglich.

Hr. Reuther: Ist mit der Informationspolitik unzufrieden. Spaltung läuft in der Gemeinde. Ist für kommunalen Wohnungsbau, aber zu anderen Preisen. Sieht seines Erachtens Missstände.

S. Tausendfreund: Schwerer Vorwurf.

TOP 3: Gemeinderatsfragestunde

Betz: Findet Mülleimer am Pullacher Bahnhof unterdimensioniert.

Müller-Klug: Stand zur Rechtsaufsichtsbeschwerde und zum Stand des Gerichtsverfahrens.

S. Tausendfreund: Teil Stellungnahme des Landratsamtes liegt vor:

  • kein Verstoß gegen bauplanrechtliche Vorgaben
  • Teilnahme des GR Wülleitner in der Abstimmung zum Vertragsabschluss wird nicht beanstandet. Keine persönliche Beteiligung. Durfte an der Abstimmung teilnehmen. Hinweis: Die Baugesellschaft München Land war in der Wahl des Planungsbüros frei. Hat sich das Architekturbüro Linsmeyer ausgewählt. Büro Linsmeyer hat sich im März 2017 Wülleitner dazugeholt.
  • Nichtöffentlichkeit des Beschlusses war in Ordnung.
  • Bekanntgabe des Beschlusses war formal nicht korrekt. Da der Beschluss in der Bekanntgabe nicht vollständig in der Sitzung bekannt gegeben wurde, wurde dann in der Anlage zur Niederschrift beigefügt.
  • Der Beschluss widerspricht auch nicht einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung.
  • Voraussichtlich hat die Gemeinde zum Endes des Jahres ca. 50 Mio. Euro Rücklagen. Dieses Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Rechnungslegung.

Gerichtsverfahren: Fristwahrend hat die Gemeinde Beschwerde eingereicht, da dem GR nicht vorgegriffen werden sollte. Formal hat sich der Anwalt dem Verfahren gestellt. Mit der heutigen

Mallach: Frage an Hr. Kotzur: Ampel an der Richard-Wagner-Str.  reagiert nicht auf Radfahrer. Was ist hier mit der Induktionsschleife los? Bitte um Überprüfung.

Schuster: Bittet um Unterlagen, die wohl Hr. Müller-Klug vorlagen.

S. Tausendfreund: Werden nachgereicht, hat diese Unterlagen erst um 17.10 am Tag erhalten, also kurz vor der Sitzung

Zechmeister:  Ist irritiert über die 50 Millionen im Haushalt. Ist der Haushalt zu hoch kalkuliert? Dann sind Projekte drin, die noch ausstehen. Die Gelder wurden verwendet, nur noch nicht ausgegeben.

Tausendfreund: Im Haushalt sind viele Doppelpositionen drin, auch Rücklagen für Grundstückserwerb, Hohe Rücklagen für Sicherstellung eines Darlehens. Das ist eine vorsichtige Haushaltsplanung. Manche Projekte haben sich verschoben. Wir sind auch in vielen Jahren nicht auf Null! Es gibt weiterhin auch Einnahmen.

Eibeler: Wir müssen uns bewusst werden, was wir jetzt tun. Es geht jetzt nicht darum, Schreckgespenster in den Raum zu werfen. Sinn des Ratsbegehrens ist, den Bürger mit „Wir wollen“ „Wir wollen nicht“ entscheiden zu lassen, wir stehen für den Gegenentwurf, dass sich Bürger auch zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden können. Es geht jetzt um formale Aspekte.

 

TOP 4: Bürgerbegehren zur Heilmannstr. 53/55; Aufhebung des Beschlusses vom 17.10.2017 und Zulassung des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid

Unterlagen: LINK

Mit einer Gegenstimme beschlossen: 17:1

TOP 5: Ratsbegehren zum gemeindlichen Wohnungsbauprojekt Heilmannstr. 53/55; hierzu auch Antrag der FDP-Fraktion vom 03.10.2017

Geht zurück auf den Antrag der FDP-Fraktion, der in der Sitzung vom 17.10. gestellt wurde.

Unterlagen: LINK

Begründung durch Hr. Betz: Erfreut, dass der Antrag noch seine Zustimmung findet. Rechtsauffassung, dass BGB unzulässig ist, ist für uns nicht wichtig. Jetzt sind wir an einem Punkt, wo der Ort gespalten ist. Hier müssen die Bürger umfassend informiert werden.

S. Tausendfreund: Es gab stets zwei Rechtsaufassungen zu diesem Thema.

Most: Es ist nun wichtig, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzustellen. Das Thema muss natürlich der aktuellen Situation angepasst werden. Mag sein, dass der Spalt durch Pullach geht. Wer spaltet denn? In welcher Form werden denn nun Informationen auf per Mail verbreitet? Transparenz der Argumente, Polemik weglassen. Dass wir im GR hier unterschiedlicher Meinung sind, ist klar.

Demmeler: Verständnisfrage: Bezahlbarer Wohnraum ist subjektiv. Für jeden bedeutet das etwas anderes. Er geht davon aus, dass ein Buisinesscase vorliegt. Wie lange ist die Abschreibung, Sanierungen berücksichtigt?

Tausendfreund: Möchte den Apell aufgreifen und die Auseinandersetzung basierend auf Zahlen, Daten und Fakten geführt wird. Miethöhen werden im Gemeinderat entschieden werden. Das Förderprogramm des Freistaats hat Vorgaben. Wohnraum ist gedacht für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit geringem Einkommen. Die Regierung wird sicherlich nicht 18€ Miete genehmigen. Wir werden wohl in einem Bereich landen, der etwas über dem Neuvermietungspreis von Bestandswohnungen liegt. Rendite von zwei Prozent wird bei diesem Projekt herauskommen, so die Berechnungen des Landratsamtes. Das Projekt ist rentierlich.

Nachfrage Demmeler: Refinanzierung erfolgt in langfristiger Perspektiver. Das ist eine Milchmädchenrechnung, das muss der Bürger in der Begründung wissen.

Most: War klar, dass die Diskussion wieder aufbrechen wird. Im Vorschlag werden zwei Punkte kritisiert: Bezahlbar: Dieser Begriff meint, bezahlbar für die Bürger. Bezahlbar meint großer Abstand zu Mietpreisen in Pullach.  50 Millionen wurde als Zahl kritisiert: Hier sind wir im Bereich der Kameralistik. Haushalt ist immer Beschreibung eines Istzustands. Diese haben ein nicht unerhebliches Volumen. Nicht ausgegebene Gelder aus 2017 sind aufzulösen. Gerade Straßenbau wird langfristig realisiert. Die 8 Millionen aus dem Haushaltsplan sind obsolet und hinfällig. Wir haben, das ist Fakt, 50 Mio. Euro auf der Hohen Kante. Das entspricht der faktischen Lage. Was sich an Ausgaben, Investitionen in Zukunft ergibt, kann nicht Gegenstand des BGB sein.

S. Tausendfreund: Beteiligungen und Eigenkapital in den eigenen Gesellschaften ist nicht Bestandteil der Rücklagen. Es steht also insofern noch deutlich besser.

Vennekoldt: Wir sind nicht gegen das Ratsbegehren. Sondern gegen die Begründung. Die Zahl 8 Mio. € ist korrekt. Kritisiert: Es verbleiben der Gemeinde nur 5 Millionen. Es sind Gesamtkosten von 11,2 Mio. Euro, die anliegen. Die Zahl von 3,34 Millionen ist falsch, denn diese Summe bezieht sich auf eine 30% Förderung.

Tausendfreund: Alle Zahlen sind in der Begründung transparent dargestellt. Der Zuschuss ist zugesagt, in genau der Höhe, wie angegeben. Wenn der Bau billiger wird, dann, wird der Zuschuss natürlich auch geringer, aber das dürfte dann wohl kein Problem darstellen.

Weber: Liest vor, was das Verwaltungsgericht zum Haushalt gesagt hat. Hier wird ausgeführt, dass der Haushalt zum Jahresende faktisch höher ist.

Voit: Haushalt. Ist genervt von der Haushaltsdiskussion. Schlägt eine Formulierung vor, dass Zielgruppe gar keine Wohnung finden.

Mallach: Noch eine Bemerkung zum Haushalt: Es will evtl. nicht verstanden werden. Es geht um den Unterschied zwischen einer Haushaltssatzung und dem was in der Kasse ist. Eine Lärmschutzverordnung sagt auch nur, wann ich Laubblasen darf, aber nicht dass ich die ganze Zeit Laubblasen muss. So ist es auch mit dem Haushalt.

Betz: Findet Debatten um das Projekt positiv, die gibt es sonst selten. Debatten nicht zu hoch heben. Versteht, dass die WiP ein Problem mit der Formulierung des GR hat. Vielleicht könnte man zur Begründung des BGB schreiben, dass dieses von der WiP unterstützt wird.

Tausendfreund: Weist darauf hin, dass noch Platz unter dem BGB ist. Hier könnte die WiP einen Satz zur Unterstützung einfügen.

Abstimmung:

1. Absatz: Mit einer Gegenstimme beschlossen. 15 zu 3

2. Absatz: (Fragestellung): Zustimmung mit 13 zu 5 Stimmen

Formulierung der Begründung: Mit 13 zu 5 Stimmen beschlossen!

TOP 6: Bürgerentscheid; Bestimmung des Abstimmungstermins

Unterlagen zum Tagesordnungspunkt: LINK

Beschluss: Einstimmig

TOP 7: Bürgerentscheid; Gestaltung des Stimmzettels, Festlegung der Kurzbezeichnungen und der Stichfrage

Most: Kritisiert, dass auf dem Stimmzettel, die Kurzbegründungen stehen, die Wischi-Waschi seien. Diese sollten herausgenommen werden.

Zechmeister: Plädiert dafür, dass der Text (Kurzbegründung) erhalten bleibt.

Tausendfreund: Begründungen kommen nicht auf die Rückseite des Stimmzettels werden zusätzlich verteilt. Beschlüsse enthalten keine weiteren Begründungen.

Eibeler: Unterstützt Antrag von Dr. Most. Kompromissvorschlag, eine Zeile ergänzen.

Schuster: BGB ist an die Formulierung gebunden. Schulen und Schwimmbad waren damals integraler Bestandteil des BGB.

Betz: Nachfrage zum Abstimmungsverhalten

Tausendfreund: Stimmzettel ist in der Gestaltung mit LRA abgestimmt worden.

Ptacek: Unterstützt Vorschlag, Kurztext wegzulassen. Es wurde zuvor von Fairness gesprochen. In der Begründung wurde ein Zusammenhang zu anderen Baumaßnahmen hergestellt. Es gibt aber keinen sachlichen Zusammenhang zwischen diesen Baumaßnahmen.

Vennekoldt: Bittet zu Protokoll zu geben, dass er den Satz zum zugesagten Zuschuss für eine Falschaussage hält.

Salfer: Ist nicht einverstanden damit, dass der einführende Text entfällt. Stimmt zu, dass die Ergänzung hinzugefügt wird, dass die Fraktion der WiP das BGB unterstützt.

Abstimmung: mit 15 zu 3 Stimmen beschlossen

TOP 8: Bürgerentscheid; Abstimmungsbenachrichtigung mit gleichzeitiger Zuleitung der Abstimmungsunterlagen

Abstimmung: Einstimmige Zustimmung

TOP 9: Bürgerentscheid; Anwendung von Vorschriften des Kommunalen Wahlrechts beim Verfahren

Abstimmung: Zustimmung einstimmig

TOP 10: Bürgerentscheid; Berufung der Abstimmungsleitung und der Stellvertretung

Abstimmung: Einstimmige Zustimmung

TOP 11: Bestellung von Frau Carolin David zur Standesbeamtin

Zustimmung: Einstimmig unter Abwesenheit von Frau Grasse

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Keine

TOP: 14 zu TOP 5 aus der nichtöffentlichen Sitzung

Besetzung einer Stelle für einen Standesbeamten/eine Standesbeamtin und Unterstützung für das Ordnungsamt

Mallach: Begründung zum Beschlussvorschlag ist sehr ausführlich. Stellenschaffung ist absolut erforderlich.

Betz: Sieht Stellenmehrung als kritisch. Kann evtl. auch woanders eingespart werden. Will nicht blockieren, schlägt Befristung auf 2 Jahre vor.

Zechmeister: Hr. Betz hat alles gesagt. Können uns den Ausführungen anschließen.

Grasse: Unterstützt Antrag wie vorgeschlagen. Erinnert sich genau an den Apell des Personalrats, sich der Belange des Personals zu widmen. Der GR solle doch bitte dafür sorgen, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit gut machen können. Befristung macht es schwieriger, gute Leute zu finden.

Most: Problem, Stellenplan immer wieder zu verändern. Aber befristete Stelle bleibt faktisch unbesetzt.

Mallach: Wir brauchen eine Fachkraft für die Stelle, was gegen die Befristung spricht.

Ptacek: Sorge bei der Befristung wäre begründet,  wenn es keine Fluktuation gebe.

Eibeler: Antrag auf Vertagung

Metz: Gegenrede

16 zu 2: Vertagungsantrag abgelehnt.

Wechsel in die Nichtöffentlichkeit: abgelehnt mit 6 zu 12

Abstimmung: 10 zu 8. Unbefristete Stelle

TOP 15: Vormals TOP 6 der nichtöffentlichen Sitzung

Betz: Bauchschmerzen wie eben vorher. Gehört in die Beratung zum Haushalt.

Tausendfreund: Die halbe Stelle ist im aktuellen Stellenplan enthalten, in 2015 ist sie rausgefallen, ebenso in 2016, 2017. Fürsorgepflicht zwingt mich dazu die Notbremse zu ziehen, um die Stelle möglichst schnell zu besetzen. Es bringt nichts, wenn die MA krank wird und dann die Arbeit nicht erledigt werden kann. Ist notwendige Unterstützung für die Mitarbeiterin.

Mallach: Die Begründung zeigt auf, dass in hohem Maße Probleme vorhanden sind. Probleme bestanden schon vor Jahren, die Ablehnung, die immer wieder erfolgte, kann so nicht mehr unterstützt werden. Frage an Frau Eisenmann: Kann Sie im Rahmen der öffentlichen Sitzung die Begründung der Mehrung auf eine ganze Stelle verdeutlichen?

Eisenmann: Jahrelang wurde die Stellenmehrung abgelehnt. Der PR sieht mindestens die Notwendigkeit einer halben Stelle. Viele Aufgaben, die sich im Personalrecht und Arbeitsrecht ergeben, sind zu bewältigen. Selbst mit einer Vollzeitstelle ist man mit dieser Arbeit gut ausgelastet.

Zechmeister: Sieht Notwendigkeit der Stellenmehrung, aber zunächst im Rahmen einer halben Stelle

Schuster: Kritisiert, dass plötzlich eine ganze Stelle gefordert wird.

Mayer: Plädiert für vorausschauende Stellenplanung

Abstimmung:

Schaffung einer ganzen Stelle: 6 zu 12 > Ablehnung

Schaffung einer halben Stelle: 16 zu 2

 

Fabian Müller-Klug, geboren in München, leidenschaftlicher Radfahrer und -bastler. Liest gerne, diskutiert lieber differenziert als verkürzt.

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