Öffentlich zugängliche Unterlagen zur Sitzung: LINK
TOP 2: Bürgerfragestunde
Frau Naut: Es gibt so viele unterschiedliche Aussagen zu Gemeindefinanzen. WiP spricht von 8 Mio Ende 2017, SPD hat andere Zahlen (Ptachek) im Isaranzeiger genannt. Wie sind denn nun die Zahlen?
Eckert: Rücklagenstand 31.12. 2015 58,6 Mio €, Ende 2016 44 Mio €, Haushaltsreste 3,4 Mio und 2016 16 Mio, insgesamt auf der hohen Kante 63,4 Mio €.
Laut Plan wären wir am Ende des Jahres 2017 bei 28 Mio €.
Eckert: von geplanten 41, 2 Mio € nur 8 Mio € im laufenden Jahr ausgegeben. Erfreulicherweise Gewerbesteuersolleinnahmen mehr als 7 Mio €, bleibt ein Rest von 5,5 Mio € für den Haushalt übrig. Ende diesen Jahres 50 Mio € im Haushalt.
Tausendfreund: Macht Sinn, diesen Überblick für die Bürgerversammlung aufzubereiten.
Ptachek: Welche Baumaßnahmen sind 2021 schon bezahlt, wie hoch sollte die Rücklage einer Gemeinde sein?
Tausendfreund: Rücklagen können nie hoch genug sein. In der Haushaltsplanung 188 Projekte, sind alle im öffentlich ausliegenden Haushaltsplan einsehbar.
Eckert: Höhe der Rücklage mindestens 550.000€ laut gesetzlicher Vorgaben. Bei den Maßnahmen sind inbegriffen: Bürgerhaus 5 Mio €, etc.. Gesamtvolumen 70,8 Mio €.
Mallach: Zu welchem Zinssatz sind Anlagen angelegt.
Tausendfreund: Strafzinsen sollen vermieden werden. Hohe Darlehenssummen an Töchtergesellschaften vergeben. IEP 23€, VBS 6 Mio €.
TOP 3: Gemeinderatsfragestunde
Betz: Unangenehme Punkte. Wie geht die Bürgermeisterin damit um, dass die 2. Bürgermeisterin Gemeinderatsbeschlüsse nicht vollzieht (Unterschrift nicht geleistet).
S. Tausendfreund: War im Urlaub. In dieser Zeit wurde der Antrag für Wohnungsbauförderung vorbereitet. Zechmeister hat nicht unterschrieben. Aus dem Urlaub wurde Frau Meißner bevollmächtigt, die Unterschrift zu leisten.
Dazu Zechmeister: War Mittwoch Abend im Rathaus. Sagte, das ist keine Stellvertretergeschichte, bei nur 4 Tagen Vertretung. Habe Hr. Eckert gebeten, den 3. Bürgermeister unterschreiben zu lassen. Sagt, sie habe keinen Vertrag vorgelegt bekommen.
Tausendfreund: Es stand ein Förderantrag zur Unterschrift an, nichts was dem BGB entgegensteht. Es ging hier um 3 bis 3,5 Mio. €. Es war wichtig, diesen Vertrag zeitnah zu unterschreiben.
Eckert: Hat Antrag endabgesprochen. Hat Frau Zechmeister gebeten, den Vertrag zu unterschreiben. Frau Zechmeister hat angekündigt, den Vertrag nicht unterschreiben zu wollen.
Betz: Zitiert Email von Hr. Eckert. Irritiert über die Bitte
Tausendfreund: Ich unterschreibe Beschlüsse, auch wenn sie mir nicht gefallen.
Warum ist der gesamte Betriebsrat der Verwaltung zurückgetreten?
Tausendfreund: Wäre Thema der nichtöffentlichen Sitzung gewesen.
Helmerich: Thema: Huhnhaus: Habenschadenstraße. Bürger werden normalerweise angehalten, Gerüste nur kurz aufzubauen. Wie sieht es mit diesem Gebäude aus?
Tausendfreund: Gebäude ist in Gemeindeeigentum. Arbeiten für notwendige Baumaßnahmen bereits vorgenommen, es ist günstiger, das Gebäude eingerüstet zu lassen, bis die Baumaßnahme in Absprache mit dem Denkmalamt fortgeführt werden kann.
Kotzur: Aus Kosten- und praktischen Gründen ist es besser, das Gerüst stehen zu lassen. Genauer zeitlicher Horizont aktuell nicht möglich.
TOP 4: Bericht von Vertretern der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zum Projekt der Obdachlosenberatung
Beschlussvorlage: LINK
Präsentation der AWO: LINK
Tausendfreund: Neu aufgesetztes aktives Beratungsprojekt, um Wohnungslose in Unterkunft zu bringen.
Siehe im Wesentlichen Präsentation der AWO (Link oben!).
In Pullach 6 Haushalte für die Unterbringung, dabei werden 8 Personen betreut.
Dauer, bis eine Person in eine Unterkunft kommt im Schnitt 280 Tage, in Pullach im Schnitt 2.373 Tage.
Probleme der Klienten sind vielfältig, Wohnung ist dabei der letzte Schritt auf dem Weg zur Reintegration.
Regt an, die Mietpreise für die Obdachlosenunterkunft in Pullach anzupassen. Auch Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen angedacht werden.
Mallach gibt zu Bedenken, dass eine solche Anpassung nicht einfach zu finden sein wird.
Stöhr: Inwieweit sind wir als Gemeinde gesetzlich verpflichtet, für Unterkunft zu sorgen?
Tausendfreund: Es besteht die Verpflichtung der Gemeinde, für die Unterbringung zu sorgen.
TOP 5: Antrag der WIP auf Durchführung eines Bürgerentscheids über das gemeindliche Wohnungsbauprojekt in der Heilmannstr. 53-55
Beschlussvorschlag: LINK
Tausendfreund: Begrüßt Anwalt Spieß, der Gemeinde in der Frage zur Tagesordnung berät. Stellt knapp Historie des geplanten Bauvorhabens. Entscheidung des GR notwendig, inwieweit das BGB zulässig ist. GR ist an Recht und Gesetz gebunden.
Mallach: Bittet darum, das die Beiträge ein Niveau erreichen, das über das der Flyer oder Gutachten hinausgeht
GR gibt Initiatoren Rederecht:
Salfer: Spricht als Bürgerin, die gemeinsam mit Mitgliedern der WiP das Bürgebegehren organisiert haben. Stellt Anliegen des Begehrens vor. Es liegt in der Natur der Sache, dass der GR die Sache anders sieht. Die Unterstellungen der Halbwahrheiten, der Schreckgespenster, etc., weisen Sie zurück. Sie konnten das Verfahren. Dass der Vertrag für das Bauvorhaben unterschrieben wurde, davon hatten Sie keine Kenntnis.
Auch über das weite Fortschreiten des Planungsvorhabens gabe es keine Kenntnis. Kein Interesse an der juristischen Auseinandersetzung, aber die Antragsteller scheuen diese auch nicht.
Appell, lassen Sie als gewählte Bürgervertreter das BGB zu.
Tausendfreund: Bebauungsplanverfahren war stets öffentlich. Es wurde mehrfach mitgteilt, dass selbst ohne den Bebauungsplan nach der Umgebungsbebauung gebaut werden könnte. Man hätte das obere Geschoß weglassen können. Es gab in 2016 einen Leitartikel, in dem die Baugesellschaft München Land als Übernehmer genannt worden. Die Gemeinde steht nicht in der Pflicht, die Initiatoren zu informieren. Da die Initiatoren der WiP angehören, ging Tausendfreund davon aus, dass hier ein Informationsfluss stattgefunden haben würde.
Schwierige Entscheidung, Rechtsaufsicht sagt (LRA) BGB muss zugelassen werden, auf der anderen Seite eine renommierte Kanzlei mit Erfahrungen auf diesem Gebiet sieht die Zulässigkeit nicht gegeben.
Spieß:
Teil I: Argumentationslinie
- Frage nach der ausreichend konkreten Fragestellung
- Frage nach einer ausreichenden und vollständigen Begründung
- Frage nach den wirtschaftlichen Folgen
Es ist für ihn klar, komplexe Fragestellungen sind nicht einfach zu beantworten. Döring & Spieß haben diese Prüfung ohne eine weitere Beeinflussung, wie von einem anderen Kollegen unterstellt.
Frage nach der ausreichend konkreten Fragestellung:
Hinreichend konkreter Handlungsauftrag muss vorliegen. Hier sieht er Zweifel an der Zulässigkeit, Unbestimmtheit der Begriffe „Vorratsfläche“ und „zukünftig“. Kein konkreter hinreichender Handlungsauftrag im BGB gegeben.
Es geht nicht um Vorwerfbarkeit, aber darum, wie wir Bürger fragen, welche Konsequenzen sich aus einer Handlung ergeben. Zumal bereits Planungsentscheidungen getroffen wurden
Frage nach einer ausreichenden und vollständigen Begründung:
Urteil de VGH: Gemeindebürger sollen schon in der ersten Phase die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung erkennen können. Bürger können nur dann sachgerecht Entscheiden, wenn sie nicht in wesentlichen Gründen in die Irre geführt werden. Entscheidungserhebliche Grundlagen wurden nicht alle gegeben, z. B. dass bereits Planungsentscheidungen getroffen wurden und erhebliche Fördermittel zur Verfügung stehen. Gerade, weil das BGB mit den finanziellen Mitteln der Gemeinde argumentiert, müssten hier allumfängliche Informationen bereit gestellt werden. Mit dem Bürgerentscheid würde ein GR-Beschluss getroffen werden. Und wenn hier nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen, ist das für einen solchen Entscheid problematisch.
Frage nach den wirtschaftlichen Folgen:
In dem Monat, der für die Entscheidung zur Zulässigkeit zur Verfügung steht, müsste man, die finanziellen Folgen prüfen, das kann aber die Gemeinde nicht. Sieht insgesamt die Grundlagen der wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht erfüllt.
Teil II: Stellungnahme zu weiteren Gutachten
Zu LRA: Liebe LeserInnen, entschuldigen Sie, aber das kann nun nicht mehr weiter notiert werden, ist zu umfangreich und komplex. Werden versuchen, später Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Hr. Spieß Kritisiert die Wertung des LRA, dass 1 Mio € evtl. durchaus verloren gehen können. Es gibt keinen Gegenwert für die Planungsleistungen, die bereits erbracht wurden. Mit diesen Plänen kann man in einigen Jahren nicht merh arbeiten.
Zu Dentons.com:
Die ausreichende Bestimmtheit ist laut Spieß nicht durch den Titel des Bürgerentscheids gegeben. Aufgrund des zum Vertragsabschluss bestehenden 34er Baurechts war die Unterschrift unter einen Generalunternehmervertrag definitiv zulässig.
Tausendfreund: Weist ausdrücklich zurück, dass es hier in nur irgendeiner Weise zu einem Gefälligkeitsgutachten gekommen sei.
Most: Sehr umfangreich auf diese Sitzung vorbereitet. Lässt die Frage offen, ob es zu Gefälligkeitsgutachten kam, hat aber auf Seiten der Antragssteller Bedenken, wenn er bei der Kanzlei dentons.com Namensgleicheiten zu Antragsstellern des BGBs enteckt.
Kritisiert Kostenschätzung im BGB (zweistelliger Millionenbetrag), kommt bei der Gesamtrechnung der Kosten zu deutlich niedrigeren Millionenbeträgen. Viele dieser Aspekte findet er in den Begründungen des BGBs nicht.
Zuschüsse sind doch so erheblich, wenn das Bauvorhaben jetzt durchgeführt würde. Auch der Vergleich zu anderen Bauvorhaben wird gestellt. Das Wohngebäude erzeugt Einnahmen, anderen Bauvorhaben nicht.
Aufbau einer Drohkulisse, im Sinne von: zukünftig werde man keine Gewerbesteuereinnahmen mehr haben. Er sieht jeoch nicht, dass Linde wegzieht.
Dankbar für die Auflistung der Zahlen durch Hr. Eckert bzgl. des Haushalts. Die effektiven Rücklagen werden im BGB in einem 6,52 fachen Maße untertrieben.
Fazit: BGB ist so formuliert, dass es nicht die tatsächliche Lage der Gemeinde widerspiegelt.
Burges: Schreckgespenst wurde konstruiert. Flyer mit Aussagen: Noch ein Hochhaus in Pullach? Pleite der Gemeinde Pullach wurde suggeriert. Tatsachenbehauptungen haben virtuelle Tatsachen produziert.
Fazit: Folgt nach intensiver Abwägung der Einschätzung der Nichtzulässigkeit.
Mallach: Könnte man die Antragssteller nicht einfach fragen, ob sie das BGB zurückziehen, wo die Antragsteller doch wüssten, was die finanziellen Folgen sind. Verzögerungen kosten immer Geld.
Verknüpfung mit anderen Bauvorhaben: Wenn man das Haus baut, kämen andere Bauvorhaben nicht. Hier wird ein Zusammenhang suggeriert, der so nicht existiert. Wirtschaftlichkeit bedeutet, das Grundstück muss sinnvoll bebaut werden.
Müller-Klug:
Bedankt sich bei den gut nachvollziehbaren Ausführungen von RA Hr. Spieß, die eine Entscheidung zur Zulässigkeit auf eine gute, verständliche Basis stellen.
Er stellt fest, erst kürzlich verstanden zu haben, was hier passiert ist. Die Antragssteller haben ein schlecht begründetes Bürgerbegehren vorgelegt, mit einer Informationspolitik/Informationsstrategie, die auf Auslassungen und Falschinformationen beruht. Dies lässt sich belegen am „Offenen Brief“ im Isaranzeiger, wo unterstellt wird, dass Hr. Müller das Bürgerbegehren als unlauter bezeichnet hätte. Dies wurd von ihm jedoch nie so gesagt, er hat damit die Informationsstrategie der Antragssteller charakterisiert. Solche unzureichenden Informationen finden sich auch in den diversen sog. Mitschriften der WiP zu den Gemeinderatsitzungen, wo konträre Positionen ausgelassen werden.
Auf der Basis einer solchen Informationsstrategie (Auslassungen, falsche Zahlen, falsche Tatsachenbehauptungen) sind auch die Unterschriften gewonnen worden und man wird als GR in die Situation gebracht, ein Bürgebegehren aus formalen Gründen als unzulässig zu erklären. Den „schwarzen Peter“ hierfür muss man jedoch den Initiatoren zuschieben, denn diese haben die BürgerInnen für die Unterschrift aktiviert, für ein BGB, das von Müller-Klug als unzulässig betrachtet wird. Er wird unter Abwägung der vorliegenden Unterlagen für Unzulässigkeit stimmen.
Schramm: War kein Freund des Bauvorhabens. Sieht aber aktuell keinen Grund, gerade bei schon fortgeschrittenem Planungsstand, das Vorhaben nun zu stoppen. Kritisiert, dass das Unterliegen der WiP in einem Gemeinderatsbeschluss Grundlage für das Entstehen eines Bürgerbegehrens ist. BGB ist dafür da, zentrale Fragestellungen zu beantworten und sollten nicht für solche Zwecke missbraucht werden. Wichtige Themen, wie z. B. OEP wurden auch so gestaltet, dass BürgerInnen einbezogen wurden. BGB sollte nicht benutzt werden, gültige und mehrheitlich gefasste Beschlüsse wieder zu widerrufen.
Vennekoldt:
Irreführende Informationen wurden nicht genannt. Rücklagenentwicklung bezieht sich auf den Haushalt, der entschieden wurde. In diesem Haushalt steht nun mal diese Zahl drin. Das sind die Fakten. Diese wurden bekannt gemacht.
Die Gesamtkosten sind zweistellig, da zum Bau auch das Grundstück dazugehört. Würde man das Grundstück verkaufen, würde man auf 11 Mio € kommen.
Die Unterschreibenden sind bekannte Bürger in Pullach, die durchaus die Entscheidung informiert treffen können.
Könnte sein, dass die Rechtsbehörde den Entschluss heute kappt.
Betz:
Teilt die Zielsetzung der Antragsteller nicht, sieht die Gefahr, dass ein Bürgerrecht mit einer Nichtzulässigkeit des BGBs eingeschränkt würde. Politische Parteien haben keine Wahrheitspflicht. Sie müssen sich hier nur bei den Wahlen der Wiederwahl stellen. Er ist der Überzeugung, dass der Abbruch des Bauverfahrens wirtschaftlich unsinnig ist, er glaubt aber, dass die Bürger nicht wirtschaftlich entscheiden werden.
Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist offen. Er möchte die Gemeinde nicht in einem solchen Verfahren sehen. Man muss das Ganze wieder in die Hand der Bürger geben. War anfangs auch der Ansicht, dass das Bauvorhaben nicht sinnvoll ist. Hat sich auf Basis von Argumenten aber überzeugen lassen.
Voit:
Hat sich umgehört und festgestellt, dass viele Bürger, die unterchrieben haben, verunsichert sind. Ist überzeugt, dass nicht alles korrekt ablief.
Ptachek:
Die Entscheidung zur Zulässigkeit ist keine Entscheidung nach Gusto. Es geht nicht um persönliche Empfindungen sondern um rechtliche Erwägungen. Auch die Zulässigkeit kann eine falsche Entscheidung sein, ebenso wie die Nichtzulässigkeit. Sieht sich in der Situation, den Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit nachzugeben, auch in Anbetracht des möglichen finanziellen Schadens, will den Ball zurückspielen. Die Bürger haben ja auch entschieden, diesen Gemeinderat so und in dieser Personenkonstellation zusammenzusetzen. Begründet die Ablehnung bei grundsätzlicher Sympathie für ein Bürgerbegehren.
Eibeler:
Aus formalen Gründen den Bürgerwillen abzulehnen, geht seiner Meinung nach nicht… Zeigt die Historie diese Bauvorhabens auf, auch dass grundsätzlich Wohnungsbau vom GR gewünscht wurde.
Mit dem Kauf der Immobilie ist eine mehrheitliche Entscheidung getroffen worden, diesen Schritt weiter zu gehen, ist für ihn die Folge. Hier würde er sich wünschen, dass man auch als unterlegene „Abstimmer“ sich später am politischen Prozess beteiligt. Was soll dort anders als eine Wohnbebauung stattfinden? Es kann kein Schwimmbad dort gebaut werden. Es geht auch darum, einen Beschluss annehmen, nicht immer wieder einen Schritt zurück zu gehen. Der Versuch, diesen Beschluss nun zum fünften Mal zu kippen, führt nicht weiter. FDP will Antragskriterien für Wohnungsvergaben überarbeiten lassen, damit auch in Pullach arbeitende Bürger eine Wohnung bekommen, nicht nur Pullacher.
Grasse:
Hätte nicht gedacht, einmal gegen ein Bürgerbegehren stimmen zu müssen, aber in diesem Fall wird es aufgrund der Faktenlage so sein. Möchte „loswerden“, dass sie das Rechtsgutachten der Kanzlei dentons, das von den Initatoren des BGBs vorgelegt wurde entsetzt hat, in dem versucht wurde, Mandatsträger unter Druck zu setzen.
Tausenfreund:
Es gibt eine pragmatische Lösung:
Wird Zulässigkeit abgelehnt, werden Antragssteller Rechtsschutz beantragen. Erläutert Verfahren. Bei Eilbedürftigkeit wird das Gericht schnell entscheiden. Bei Zulässigkeit kann man dann auch davon ausgehen, dass die BürgerInnen die entsprechenden Informationen erhalten werden. Möglich wäre eine Abstimmung am 17. Dezembe oder am 14. Januar. Damit würde Schaden ausgelöst werden, da Vergaben verschoben werden müssten. Schlechtere Ausschreibungsergebnisse sind zu erwarten.
Aus ihrem persönlichen Grund in der Erfahrung mit Bürgerbegehren, auch mit der Position des Landratsamtes im Hintergrund, wird sie sich nicht dem Bürgerbegehren entgegenstellen.
Abstimmung: 13 zu 7: Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgelehnt.
TOP 6: Antrag der FDP-Fraktion vom 03.10.2017 auf Durchführung eines Ratsbegehrens über das gemeindliche Wohnungsbauprojekt Heilmannstr. 53-55
Beschlussvorschlag: LINK
Antrag der FDP-Fraktion: LINK
Most: Vertagungsantrag: Ratsbegehren hängt in der Luft aufgrund der aktuellen Beschlusslage. Rein formaler Aspekt, keine inhaltliche Ablehnung.
Betz: Der Gemeinderat sollte entscheiden, nicht die Gerichte.
12 zu 7 TOP 6 vertagt
TOP 7: Beteiligungsmanagement – IEP GmbH;
a) Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden der IEP GmbH, Herrn Dr. Most
b) Genehmigung der Entlastung des Aufsichtsrats der IEP GmbH durch die Gesellschafterversammlung
Beschlussvorschlag: LINK
Rechenschaftsbericht wird von Dr. Most vorgetragen: LINK
Rückfrage: Vennekoldt zu Verbindlichkeiten und der Möglichkeit, diese zu „netten“.
Mangold sieht Notwendigkeit, einen Puffer zu haben.
Abstimmung: Einstimmige Kenntnisnahme und Auftrag der Entlastung
TOP 8: Einführung eines Mietradsystems (Konzept des Landkreis München) und/oder „Call a Bike“ für Pullach, Antrag der CSU-Fraktion vom 13.03.2017
Beschlussvorschlag: LINK
Schramm: FreeFloating-Programme funktionieren in Pullach nicht. Das Angebot der MVG ist gut. Zwei kleinere Mietstationen wären ein guter Einstieg.
Mallach: Befürwortet als Umweltreferent neue Mobilitätskonzepte. Möglichkeit, beim Verpassen einer S-Bahn, diese Räder zu nutzen. Plädiert für eine kleine Lösung.
Burges: Plädiert dafür, die vorhandenen O-Bikes zu nutzen.
Zechmeister: Wie kommen die Räder wieder zurück? Das ist ökologisch nicht sinnvoll, wenn diese mit Autos zurückgebracht werden müssen.
Müller-Klug:
O-Bike ist problematisch, Müllräder, Geschäftsmodell fraglich, wie lange wird es diese Firma geben. Regt an zu überlegen, ob evtl. an den MVG-Stationen Strom für Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden können.
Ballarin:
Gibt bekannt, dass Waldwirtschaft durchaus an Verleihsystem interessiert ist. 5.000 bis 15.000 € Unterstützung signalisiert.
Abstimmung: 12 zu 7. Drei Stationen mit einer Station optional
TOP 9: Friedhof Pullach: Umbau und Erweiterung der Friedhofgebäude mit Neubau Werkhof; Auftragsvergabe von Bauleistungen
Beschlussvorschlag: LINK
Zustimmung: 18 zu 1
Zechmeister regt an, Kostenverlauf zu solchen Bauvorhaben wieder mitzugeben.
TOP 10: Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Befristung der Stelle in der Bautechnik aufgehoben. André Schneider wird baldmöglichst als Kämmerer eingestellt. Frau Rhode wird Leitung Abteilung Sicherheit und Ordnung übernehmen, wenn Lehrgänge erfolgreich bestanden.
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