Informationen zur Gemeinderatssitzung am 23. Juni 2015
Ein paar Hinweise zu aus unserer Sicht wichtigen Tagesordnungspunkten:
TOP 4:
Einleiten eines Prozesses zur Erarbeitung eines Ortsentwicklungsplanes (OEP);
Vorstellung von Planungspartnern im Zuge einer beschränkten Ausschreibung (Büro- und Leistungspräsentation)
In der Sitzung haben sich drei Planungsbüros vorgestellt. Ein weiteres Planungsbüro hat im Vorfeld der Veranstaltung seine Teilnahme abgesagt, da sie ihrer Einschätzung nach die für den in Pullach geplanten OEP (Ortsentwicklungsplan) nicht genügend Ressourcen bereitstellen können.
Frau Dipl. Ing. Beltinger, die den Pullacher Gemeinderat bei der Auswahl eines Planungsbüros berät, hat für den Gemeinderat einen Leistungskatalog ausgearbeitet, der für die Entscheidungsfindung Grundlage ist. Die jeweiligen Planungsbüros haben auf Basis dieses Leistungskataloges ein Angebot abgegeben.
In der Gemeinderatssitzung bewarben sich nun zwei Planungsbüros (http://www.terrabiota.de in Zusammenarbeit mit http://www.marktundstandort.de sowie der Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum München http://www.pv-muenchen.de) für die fachlich-inhaltliche Begleitung des OEP und eines für die Durchführung der Bürgerbeteiligungsprozesse (http://www.urbanes-wohnen.com).
Es ist nun in den kommenden Wochen Aufgabe der Fraktionen auf Basis der sehr kompetenten Vorstellungen eine zunächst individuelle Entscheidung für ein Planungsbüro zu treffen und in der Gemeinderatssitzung vom 7. Juli eine gemeinsame Entscheidung zu treffen.
Wichtiges Entscheidungskriterien hierfür sind neben den fachlichen und personellen Kompetenzen und den Referenzen der Planungsbüros natürlich auch die jeweils veranschlagten Kosten.
Während das Planungsbüro Terrabiota einen recht ambitionierten Zeitplan für den OEP in Aussicht stellt (Abschluss des OEP in 2016) haben die Vertreter des PV (Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum München) ein Zeitfenster von 24+ Monaten angeraten.
Wie später Herr Webner-Ebnet von AG Urbanes Wohnen unserer Ansicht nach treffend bemerkte, ist es bei den angedachten Zeitplänen wichtig, die Bürgerinnen und Bürger im Boot zu halten, das heißt, Zeitdimensionen nicht zu sehr auszudehnen und die Beteiligung in konkreten ersten Ergebnissen und „temporären Inszenierungen“ spürbar zu machen.
Es entwickelte sich während der Vorstellung der Planungsbüros bereits eine recht lebhafte Diskussion darüber, inwieweit einzelne Projekte und Themen (Schule, Schwimmbad) vordringlich behandelt werden müssen oder ob eine Herauslösung dieser Themen aus dem Prozess der Ortsentwicklung nachteilig ist. Wieviel Zeit will sich Pullach für den OEP geben, welche Projekte müssen mit Vorrang vorangebracht werden?
Beide Planungsbüros konnten verdeutlichen, dass sie die entsprechende Expertise besitzen, die für die anstehenden Entscheidungen so notwendigen Daten zur Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Schülerzahlen kompetent zu erheben (Demographen, Statistiker, etc.).
Besonders interessant waren die ersten Skizzen, wie eine Bürgerbeteiligung im OEP aussehen kann. Hier wurden Bürgerversammlungen, Ortsteilspaziergänge, Radtouren, Expertenrunden, offene Planungswerkstätten und weitere moderierte Beteiligungsformen vorgestellt. Herr Webner-Ebnet betonte in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, die lokalen Akteure zu beteiligen, zugleich aber im Vorfeld der Beteiligungsrahmen durch den Gemeinderat definiert werden muss um Enttäuschungen auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Bürgerbeteiligung ist seiner Ansicht nach kein „Wunschkonzert“ sondern vielmehr ein in einem vorgegebenen Rahmen stattfindender intensiver Aushandlungsprozess, der dann auch zu mehrheitsfähigen Entscheidungen innerhalb der beteiligten Akteure führt. Dass hierbei nicht die Lautstärke, sondern die inhaltliche Qualität der vorgetragenen Argumente entscheidet, ist durch die kompetente Moderation der beteiligten Fachkräfte sicherzustellen.
Wir denken, dass sich insgesamt drei kompetente Planungsbüros vorgestellt haben. Dass sich die Auswahl der Planungsbüros durch die Absage eines Bewerbers verringert hat, ist schade. Inwieweit den Mitgliedern der GRÜNEN Fraktion die Anzahl der Planungsbüros für eine verantwortliche Entscheidung ausreichend ist, wollen wir noch intern diskutieren.
TOP 5:
Antrag zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gartenstadt“ für den Bereich des Anwesens Gistlstraße 78 (Fl.-Nr. 283/10) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Im vorliegenden Fall ging es um die Änderung eines Bebauungsplans für ein Grundstück, das durch seinen sehr ungünstigen Schnitt im Vergleich zu den umliegenden Grundstücken bei einer möglichen Teilung und/oder Bebauung benachteiligt ist.
Im Bauausschuss wurde bereits mit 9:0 Stimmen für den Bebauungsplan gestimmt. In der Gemeinderatssitzung wurde von der WIP der Antrag gestellt, anliegende Grundbesitzer anzufragen, inwieweit Sie in die Bebauungsplanänderung mit einbezogen werden möchten.
Wir haben gegen diesen Vorschlag gestimmt, da die angesprochenen Grundstücke nicht vergleichbar sind und eine „Sonderbehandlung“, wie für das Grundstück Gistlstraße 78, nur aufgrund seines vergleichbar schlechten Zuschnitts vertretbar ist.
Die Bebauungsplanänderung wurde mit 4 Stimmen der GRÜNEN Fraktion beschlossen.
TOP 6:
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Großhesselohe“ im Bereich zwischen der Georgen-, Pullacher- und Fritz-Gerlich-Straße mit den Anwesen Georgenstraße 1 und 3 (Fl.-Nr. 459/14 und 459/10) und Pullacher Straße 23 und 25 (Fl.-Nr. 459/23 und 459/24);
Beschlossen mit 4 Stimmen der GRÜNEN Fraktion.
TOP 7:
Anfrage von Herrn Merrem in der Bürgerversammlung 2014 zur Errichtung eines „Wanderparkplatzes“ im Bereich des Kraftwerks Baierbrunn (Gemarkung Baierbrunn)
Auch wenn wir den Wunsch des Antragsstellers nach einem erleichterten Zugang zum Isardamm für ältere Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehen können, sehen wir folgende Probleme: Der angesprochene Grund liegt nicht auf Pullacher Gemeindegebiet, der Gemeinderat kann somit nicht über „fremdes“ Grundstückseigentum entscheiden. Zum anderen schließen wir uns der abschlägigen Stellungnahme der Naturschutzbehörde an. Diese betont, dass es Lärm und Abgase in einem Erholungsgebiet zu vermeiden gilt. Des Weiteren gibt es bereits eine ausreichende Anzahl von mit dem Auto erreichbaren Zugängen zur Isar.
Mit 4 Stimmen der GRÜNEN Fraktion wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die Parkplätze nicht zu installieren, einstimmig angenommen.
TOP 8:
Glasfasererschließung durch die VBS Kommunalunternehmen
Gewährung einer Ausgleichszahlung nach dem Betrauungsakt v. 22.04.2013
Herr Eckert von der VBS begründete die Notwendigkeit der Ausgleichszahlung für die Glasfasererschließung der Gemeinde. So haben die Bayernwerke mit der Verlegung eines Stromkabels auf dem Gemeindegebiet begonnen. Die normalerweise sehr teuren Tiefbaumaßnahmen für die Verlegung von Glasfaserkabeln konnten in diesem Fall vermieden werden, da die VBS die Leerrohre kostengünstig neben das Stromkabel der Bayernwerke einbringen konnte. Durch diese, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts nicht absehbaren Baumaßnahme, werden letztlich nicht unerhebliche finanzielle Mittel eingespart. Wir begrüßen diese Baumaßnahme und die dadurch letztlich erfolgte Einsparung öffentlicher Gelder.
Mit 4 Stimmen der GRÜNEN Fraktion beschlossen.
TOP 9:
Änderung des Regelsteuersatzes für Saunaleistungen
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Pullacher Freizeitbades
Aufgrund einer Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die Eintrittsgelder für die Sauna des Pullacher Freizeitbades anteilig erhöht.
Mit 4 Stimmen der GRÜNEN Fraktion beschlossen.
TOP 11: Allgemeine Bekanntgaben
Herr Baasch informierte den Gemeinderat, dass der Carsharinganbieter (https://www.citeecar.com/Home) für die zwei Stellplätze in Pullach von einer guten Annahme des Angebots in Pullach berichtet. Frau Tausendfreund regte an, über einen weiteren Carsharing-Parkplatz auf dem Gemeindegebiet nachzudenken.
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