Aktualisierung am 30. April 2020:
Frau Eisenmann ist im Gemeinderat. Der Wahlausschuss hat am 30. April 2020 festgestellt, dass mit der fristlosen Kündigung von Fr. Eisenmann das Amtshindernis beseitigt ist, ungeachtet der Tatsache, dass diese Kündigung nicht wirksam und in unseren Augen ungültig ist (aber darüber hat der Wahlausschuss nicht zu befinden).
So handelt eine ehemalige Bürgermeisterkandidatin, laut Wahlslogan „Das Beste für Pullach“, die Verantwortung für die Gemeinde übernehmen wollte. Jetzt schmeißt sie hin, einen Scherbenhaufen hinterlassend. Ein etwas eigenwilliges Verständnis von Verantwortung, sowohl gegenüber den Wähler:innen als auch gegenüber der Verwaltung.
Die Verwaltung sollte in jedem Fall die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen lassen, obwohl sie nun wenig Zeit haben wird, denn es gilt, für die wichtigen und Millionenbeträge kostenden Projekte, für die Fr. Eisenmann verantwortlich war, eine kompetente Nachfolge zu finden. Dass dies schwer sein wird ist klar und war genau der Grund, warum die Verwaltung Frau Eisenmann nicht einfach mal kurzfristig aus ihrer Verantwortung entlassen wollte und konnte.
Berichterstattung im Münchner Merkur: LINK I
LINK II
Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung: LINK
Unser Artikel im Isaranzeiger vom 29. April 2020
Wir dürfen gespannt sein, welche Ziele und Absichten Frau Eisenmann in dieser Ausgabe des Isaranzeigers bekannt gibt. Erfahrungsgemäß können wir mit Überraschungen rechnen.
Frau Eisenmann verliert die Wahl zur Bürgermeisterin und will weiter im Rathaus arbeiten
Wir erinnern uns: Im Isaranzeiger vom 2. April äußerte sie unmissverständlich die Absicht, nicht in den Gemeinderat zu gehen, weil ein Amtshindernis vorliegt – sie arbeitet in der Gemeinde als Vollzeitkraft. Das scheint eine richtige Mode geworden zu sein, so entnehmen wir der SZ vom 25. April: Gemeindemitarbeitende bewarben sich nicht nur in Pullach um das Bürgermeisteramt und standen gleichzeitig auf Platz1 der Gemeinderatsliste ihrer Partei. Und wenn sie dann nicht ins Bürgermeisteramt gewählt wurden, zeigten sie kein Interesse mehr am Amt als Gemeinderat und verwiesen auf das Amtshindernis. Ob dem Wähler/der Wählerin immer so klar ist/war, dass er/sie einem Kandidaten oder einer Kandidatin mit Amtshindernis die Stimme gibt, sei dahingestellt.
Die Verwaltung handelt korrekt: Gleichbehandlung der Mitarbeitenden und Entscheidungen nach Recht und Gesetz
In der Ausgabe des Isaranzeigers vom 23. April verkündete Frau Eisenmann plötzlich, sie wäre ab 1. Mai gern Teil des neuen Gemeinderats. Dieser Sinneswandel hat zur Folge, dass binnen kürzester Zeit das Amtshindernis ausgeräumt werden müsste. Frau Eisenmann möchte daher, dass die Gemeinde in weniger als einem Monat ihre Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle umwandelt und dass ihr Dienstverhältnis zwei Monate später aufgelöst wird. Ab dann habe sie woanders eine neue Stelle.
Die Bürgermeisterin tut nun das, was sie tun MUSS: Sie prüft die rechtlichen Rahmenbedingen und verweist auf die gesetzlich gültigen Kündigungsfristen. Die Verwaltungsspitze hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Gemeinde ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.
Frau Eisenmann hat bekanntermaßen eine wichtige Funktion in der Bauverwaltung und ist zum Beispiel für die Arbeiten rund um die Sanierungs- und Baumaßnahmen des Ottfried-Preußler-Gymnasiums verantwortlich. Verzögerungen können hier zum Verlust von umfangreichen und unverzichtbaren Fördermitteln führen. Zudem obliegt der Bürgermeisterin auch die Personalfürsorge für Mitarbeitende, die von der so kurzfristigen Veränderung des Arbeitsverhältnisses von Frau Eisenmann in besonderer Weise betroffen wären.
Wir GRÜNE Gemeinderatsmitglieder haben uns immer für die Anträge der Verwaltung auf Personalerweiterung eingesetzt, da wir gerade im Fall der Bauverwaltung davon überzeugt sind: Hier sind sehr viele Aufgaben zu bewältigen. Deshalb ist es für uns besonders irritierend, dass Frau Eisenmann offenkundig keine Probleme darin sieht, ihren Arbeitsbereich so kurzfristig zu verlassen. Wie ist das vereinbar damit, dass ihr die Gemeinde Pullach angeblich so am Herzen liegt?
Wir halten es für unbedingt richtig, dass die Verwaltungsspitze dem Ansinnen von Frau Eisenmann nicht ungeprüft folgt. Es geht hier um versäumte Fristen, um rechtsgültige Kündigungsfristen und um das Prinzip der Gleichbehandlung des Personals. Die Wahrung von Fristen war Frau Eisenmann im Übrigen in ihrer Zeit als Personalrätin unserer Erinnerung nach immer ein besonderes Anliegen.
Die Brechstange: Antrag der CSU/WiP/FDP auf Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats, um Frau Eisenmann in den Gemeinderat zu bringen
Frau Eisenmann wollte das Ergebnis der rechtlichen Prüfungen nicht abwarten und hat den Antrag auf Umwandlung bzw. Auflösung ihres Dienstverhältnisses an den Gemeinderat gestellt. Weil der Gemeinderat dafür aber nicht zuständig ist, haben sich die Fraktionen von CSU, FDP und WiP dafür hergegeben, einen Eilantrag für die letzte Sitzung des „alten“ Gemeinderates zu stellen. Die nun sechs Jahre gültige Gemeindeordnung soll geändert werden, damit der Gemeinderat doch zuständig ist. Wissen die Fraktionen, was sie tun? Wollen sie wirklich, dass in Zukunft ein politisches Gremium über Entlassungen von Gemeindemitarbeitenden entscheidet? Oder soll die Änderungen der Gemeindeordnung nur für diesen einen Fall gelten, soll ein „Lex Eisenmann“ verabschiedet werden?
Wähler und Wählerinnen ernst nehmen geht anders, Frau Eisenmann!
Sie wolle die Menschen, die bei ihrem Namen ein Kreuz gemacht haben, ernst nehmen, schreibt Frau Eisenmann. Ach, wie einfach wäre das gewesen! Frau Eisenmann hätte nur rechtzeitig – in der Zeit ihrer Kandidatur und des Wahlkampfes – vorsorglich kündigen oder einen Teilzeitantrag stellen müssen. Es war ja absehbar, dass sie als Erstplatzierte der CSU-Liste in den Gemeinderat gewählt wird. Nach unserem Verständnis wird der Wählerwille dann ernst genommen, wenn Kandidierende rechtzeitig – in Verantwortung für ihren Arbeitsbereich und für den Wähler – dafür Sorge tragen, dass kein Amtshindernis im Weg steht, das angestrebte Amt auch wahrnehmen zu können. Wir sind fassungslos, dass Frau Eisenmann diese Verantwortung an den Gemeinderat abschiebt: Der sei nun dafür zuständig, dass der Wählerwille zum Tragen kommt, so schreibt sie. Nein, Frau Eisenmann, das wäre Ihre Verantwortung gewesen!
Warum nur hat Frau Eisenmann nicht rechtzeitig vorsorglich gekündigt? Es drängt sich die Überlegung auf, dass es Frau Eisenmann gar nicht um den Sitz im Gemeinderat geht, sondern um die neue Stelle, die sie am 1. Juli antreten möchte. Man könnte vermuten, sie braucht einen Grund, vorzeitig aus ihrem jetzigen Vertragsverhältnis entlassen zu werden.
Wir fassen zusammen: Frau Eisenmann hat versäumt, den Fall einer Wahlniederlage als Bürgermeisterkandidatin und eines Wahlerfolgs als Gemeinderatskandidatin vorzubereiten. Diesen Fehler soll nun die Verwaltung und/oder der Gemeinderat unter Missachtung gültiger Gesetzeslage ausbügeln und damit einen Präzedenzfall für zukünftige Personalentscheidungen realisieren. Das lehnen wir ab!
Kleiner Ausblick: Einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts werden wir uns nicht verschließen. Einvernehmlich heißt aber nie, dass eine Seite den Wünschen der anderen in allen Punkten ohne Änderung folgt.
Renate Grasse und Fabian Müller-Klug, Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im alten und im neuen Gemeinderat. Der Artikel beruht auf dem uns bekannten Sachstand von Sonntag, 26.4. abends.
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